Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der Sachverständige wertet alle vom Mandanten übergebenen Unterlagen sowie die weiteren angeforderten notwendigen Unterlagen entsprechend des erteilten Auftrages aus. Die Ergebnisse werden mit Abschluss des Auftrages vollständig und nur an den Auftraggeber übergeben. Der Sachverständige arbeitet im datenschutzrechtlichen Sinn immer im Auftrage und unter Weisung des Auftragsgebers.
2. Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den erteilten Auftrag hinsichtlich Art und Umfang jederzeit ändern. Die vereinbarte Vergütung wird bei Leistungserweiterung in Abhängigkeit des Aufwandes neu verhandelt. Solche Änderungen werden vom Sachverständigen umgehend bestätigt und entsprechend ausgeführt. Der Auftraggeber kann jederzeit den Stand der Bearbeitung und die Bearbeitung selbst kontrollieren. Hierzu bedarf es keiner Angabe eines Grundes. Der Sachverständige wird dem Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Kontrollrechte und -pflichten umfassend unterstützen.
3. Pflichten des Auftragnehmers
Der Sachverständige arbeitet ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und richtet sich nach den gegebenen Anweisungen des Auftraggebers. Die bearbeiteten Unterlagen werden zu keinem anderen Zweck als für die Auftragserfüllung für den Auftraggeber genutzt. Sie werden insbesondere weder gepoolt noch an Dritte weitergegeben. Die Auswertung erfolgt in sicheren Speicherbereichen mit Zugriffskontrolle durch sichere Passwörter. Nach Abschluss der Bearbeitung wird das gesamte Datenmaterial zusammen mit den Ergebnissen vollständig an den Auftraggeber übergeben. Der Sachverständige sichert dem Auftraggeber insbesondere die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht zu. Der Sachverständige zeigt dem Auftraggeber unverzüglich evt. Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung des Auftrages an. Der Auftrag wird vom Sachverständigen persönlich ausgeführt, Subunternehmen werden nicht eingesetzt.
4. Geheimhaltungspflichten
Alle Informationen, die die sich aus der Durchführung des Auftrages ergeben werden zeitlich unbegrenzt vertraulich behandelt und nur zur Durchführung des Auftrages verwendet.
5. Vergütung
Die Vergütung des Sachverständigen wird vertraglich vereinbart.
6. Dauer des Auftrags
Mit der Übergabe der Ergebnisse ist der Auftrag abgeschlossen. Die Ergebnisse werden zusammen mit den Ausgangsdaten mit Abschluss des Auftrages vollständig und nur an den Auftraggeber übergeben. Das vereinbarte Honorar wird vorschüssig gemäß der Rechnungslegung zur Zahlung fällig.